AGB - Oldtimerfotobox
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oldtimerfotobox (Stand 12/17)

 

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr der Einzelunternehmung „Die Oldtimerfotobox“ vertreten durch Mag. Philipp Wallpach, Fürstnerstrasse 10b, 8072 Fernitz-Mellach (im Folgenden: Anbieter), gelten sowohl für Verbraucher nach § 1 KSchG als auch für sonstige Vertragspartner ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Anbieter, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden- werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Anbieter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die auf der Homepage des Anbieters www.oldtimerfotobox.at oder in sonstigen Informationsmaterialien befindlichen Leistungsangebote sind unverbindlich und stellen eine Einladung zur Offerte (invitatio ad offerendum) dar.
Auf Preisanfrage des Kunden erfolgt ein schriftliches Angebot des Anbieters. Der Anbieter ist für die Dauer von 10 Tagen ab Zustellung, jedoch maximal für die Dauer von 14 Tagen ab dem auf dem Angebot genanntem Datum gebunden. Die Bestellung des Kunden gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Die Übermittlung des schriftlichen Angebotes, der Bestellung
und der Auftragsbestätigung kann persönlich, per
Post/Zustelldienst oder aber über Fernkommunikationsmittel
wie E-Mail erfolgen Angebote/Bestellungen/Auftragsbestätigung via WhatsApp, SMS oder Kurznachrichten diverser Social-Media Plattformen gelten nicht als Zustimmung bzw. entfalten keine Bindungswirkung.

 

§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag läuft bis zur Erbringung der vereinbarten Leistung oder einer schriftlichen Stornierung von Seiten des Kunden, wobei auf § 5 verwiesen wird. Das 14- tägige Rücktrittsrecht nach Abschluss des Vertrages gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bleibt von diesen Bestimmungen unberührt, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher iSd KSchG handelt.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in EURO angegeben und gelten als Endpreise. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Absatz 1 Ziffer 27 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die auf der Homepage www.oldtimerfotobox.at angegebenen Preise gelten bis auf Widerruf.

 

§ 4.1 Zahlungsbedingungen
Sofern beim Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart.

 

§ 4.1.2. Anzahlung
Der Kunde verpflichtet sich, bis zwei Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu leisten.
Ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Veranstaltungstermin kürzer als zwei Monate, ist die Anzahlung in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises bereits bei Vertragsabschluss zu leisten.
In beiden Fällen wird vom Anbieter eine Anzahlungsrechnung ausgestellt. Die Zahlungsmethoden werden in § 4.4. geregelt.

 

§ 4.1.2 Rücktritt bei Zahlungsverzug der Anzahlung
Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor, nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen – mindestens einwöchigen – Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 4.1.3. Fälligkeit des Restbetrages
Der Restbetrag ist nach Erfüllung des Vertrages zu leisten.

 

§ 4.2. Zahlungsmöglichkeiten
– Vorabüberweisung mit nachfolgend bestätigender Rechnung, – Zahlung nach Rechnungslegung

 

§ 4.2.1. Zahlung nach Rechnungslegung
Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der ordnungsgemäßen Rechnung, innerhalb von 14 Tagen auf das dort angegebene Konto einzuzahlen bzw. zu überweisen.

 

§ 4.3. Skonto, Rabatte
Sofern nichts anderes vereinbart, ist das Entgelt ohne Abzüge 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.

 

§ 4.4. Zahlungsverzug des Restbetrages
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug.
Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher iSd KSchG handelt, wird im Falle einer schriftlichen Mahnung dem Kunden EUR 30,- an Betreibungskosten verrechnet.
Bei sämtlichen Kunden behält sich der Anbieter, unabhängig des vorigen Satzes, die Verrechnung weiterer Kosten, die aufgrund des Zahlungsverzugs entstehen, wie z.B. Mahn- und Inkassospesen oder andere daraus erwachsende Schäden iSd § 1333 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ausdrücklich vor.

 

§ 4.4.1 Verzugszinsen
Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

 

§ 5 Kundenstornierung
Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert, verrechnet der Anbieter eine Ausfallsentschädigung, deren Höhe sich nach dem Zeitraum der Stornierung richtet:
– bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% der Auftragssumme
– 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 50% der Auftragssumme
– 13 bis 0 Tage vor Veranstaltungstermin: 100% der Auftragssumme

§ 6 Erfüllungsort und Leistungsbedingungen
§ 6.1. Erfüllungsort und Abnahme
Erfüllungsort ist der vom Kunden definierte Veranstaltungsort. Dieser ist dem Anbieter spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin bekannt zu geben. Die Abnahme erfolgt mit Zurverfügungstellung der vereinbarten Leistung(en).

§ 6.2. Leistungen des Anbieters
Die Leistungserbringung beinhaltet ausschließlich die vorab im Vertrag vereinbarten Leistungen.

§ 6.2.1. Nicht vorab vereinbarte Zusatzleistungen
Bei angefragten (Zusatz-)Leistungen vom Kunden während der Veranstaltung, die nicht Inhalt des abgeschlossenen Vertrages sind (z.B. Verlängerung der Mietdauer, zur Verfügung Stellung weiterer Fahrzeuge oder sonstigem Zubehör), behält sich der Anbieter die Zustimmung vor. Im Falle eines Konsenses zwischen Kunden und Anbieter bedarf es einer schriftlichen Zusatzvereinbarung über Preis und Leistung, die Bedingungen des Hauptvertrages gelten auch für die Zusatzvereinbarung.

§ 6.3. Lichtbilder
Die zur Verfügung Stellung der während der Veranstaltung
gemachten Lichtbilder erfolgt als Fotodruck in der Regel
sofort, als elektronische Datei bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung. An diesem digitalen Lichtbildmaterial erhält der Kunde räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte. Eine weitere Nutzung dieses Materials durch den Kunden ist lediglich zu Zwecken der PR- und Pressearbeit gestattet, jede kommerzielle Weiterverwendung ist mit dem Anbieter abzustimmen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Fotodateien vier Wochen digital gespeichert. Nach Ablauf der vier Wochen werden die Daten unwiderruflich zerstört bzw. gelöscht. Der Anbieter verpflichtet sich, die gespeicherten Daten nicht an Dritte weiterzugeben und dem Stand der Technik entsprechend vor Angriffen Dritter zu schützen. Die gegebene Zustimmung gilt, sofern nicht widerrufen, auch für Lichtbilder der Veranstaltungsgäste. Dem Kunden obliegt es, seine Veranstaltungsgäste dahingehend zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bei etwaigen Ansprüchen aus den Bildrechten seiner Gäste schad- und klaglos zu halten.
Der Kunde erhält an dem digitalen Lichtbildmaterial räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

§ 6.3.1 Verwendung zu Werbezwecken
Nach Zustimmung des Kunden bzw. der abgebildeten Personen kann der Anbieter das Lichtbildmaterial für eigene Zwecke (Werbung, soziale Netzwerke) verwenden. Außerdem behält sich der Anbieter vor, eigene Aufnahmen vom Einsatz seiner Fahrzeuge und Mietgegenstände am Erfüllungsort anzufertigen und zu veröffentlichen. Sollten Rechte Dritter davon berührt werden, bedarf es der Zustimmung für die Veröffentlichung.

§ 6.4 Musik
Das Abspielen von Musik ist in der Oldtimerfotobox als Teil der Leistung möglich, sofern der Kunde diese Leistung wünscht. In diesem Falle tritt der Kunde als Veranstalter im Sinne der entsprechenden Vorschriften (zB UrhG, AKM-Richtlinien u.a.) auf. Sämtliche Gebühren, die durch das Abspielen kostenpflichtiger (AKM-Gebühren pflichtig u.a.) Musik entsteht, sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich den Anbieter aus derartigen Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.

§ 7 Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht des Kunden
Zur Erbringung der Leistungen des Anbieters sind notwendige Rahmenbedingungen vom Kunden zur Verfügung zu stellen bzw. zu ermöglichen:
– 220 Volt Stromanschluss
– benötigte, freie Aufstellfläche:
o Wohnwagen „Gustav“ mit oder ohne Fotobox: 3×4 Meter, wobei der Untergrund keine Starke Neigung oder Unebenheiten aufweisen darf
o VW-Käfer „Hermann“: 2×5 Meter
o Citroen GSA „Monique“: 2×5 Meter o Vespa „Gloria“: 1×2 Meter
– Im Falle der Aufstellung eines Gespannes („Gustav“ mit „Hermann“ bzw. „Gustav“ mit „Monique“) beträgt die benötigte Fläche 3×9 Meter

§ 7.1 Annahmeverzug
Sollten am Erfüllungsort die Rahmenbedingungen nicht gegeben sein, gilt die Leistung als erbracht und das geschuldete Entgelt wird dennoch fällig.

§ 8 Schuldnerverzug
Ist der Wohnwagen „Gustav“, die Fotoboxanlage oder einer der Oldtimer „Hermann“, „Monique“ und „Gloria“ durch ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis zum vereinbarten Termin nicht verfügbar, ist der Kunde von der Zahlung dieses Teils des Auftrages befreit. Sollte durch ein solches Ereignis der Wohnwagen “Gustav“ oder die Fotoboxanlage entfallen und dadurch der Zweck der Beauftragung bzw. die Hauptleistung dadurch nicht mehr möglich sein, wird der Kunde von der Zahlung des kompletten Auftrages befreit.

§ 9 Haftung des Anbieters
Zum Schadenersatz ist der Anbieter in allen in Betracht
kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für Personenschäden.
Die Haftung, ausgenommen Personenschäden, ist mit der Auftragssumme begrenzt. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

§ 10 Gewährleistung
Bei einem Kunden, der als Verbraucher iSd KschG anzusehen ist, kommen die gesetzlichen Bestimmungen §§ 922-933b ABGB zur Gewährleistung zur Anwendung.
Bei einem Kunden, der Unternehmer iSd UGB ist gilt folgendes:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Der Anbieter ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Der Anbieter ist stets bemüht, die angebotenen Fahrzeuge und Gegenstände in einem Zustand zu halten, der eine Auftragsdurchführung nicht gefährdet. Dennoch kann es aufgrund des Alters der Fahrzeuge zu unvorhersehbaren kurzfristigen Ausfällen kommen.
Im Falle eines unvorhersehbaren kurzfristigen Ausfalls eines als Zugfahrzeug gebuchten Oldtimers behält sich der Anbieter, nach Rücksprache mit dem Kunden, das Recht auf Austausch/Verbesserung durch einen einsatzfähigen, buchbaren Oldtimer vor. Im Falle keines vorhandenen einsatzfähigen und buchbaren Oldtimers wird dieser ersatzlos gestrichen. In diesem Fall wird der Wohnwagen „Gustav“ mit einem normalen PKW zum Einsatzort gebracht, einhergehend mit einer entsprechenden Preisminderung.

§ 11 Haftung des Kunden
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung der Mitgegenstände auf der Veranstaltung des Kunden, durch Gäste oder Dritte, haftet der Kunde für allfällige Schäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Weitere Bestimmungen
§ 12.1. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

§ 12.2. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 12.3. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

§ 13 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Die Vertragssprache ist Deutsch. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die keine Verbraucher sind, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.